Kalt erwischt

Ein plötzlicher Wintereinbruch sorgt in Meiringen für Chaos – die Wärmepumpe der Familie Mosimann fällt mitten in der Kälte aus, und die Techniker vor Ort sehen nur eine teure Lösung: einen kompletten Austausch. Doch als die Lage aussichtslos erscheint, nimmt ein Spezialist der Coop Rechtsschutz den Fall in die Hand. Mit einem ungewöhnlichen Ansatz findet er die wahre Ursache des Problems und behebt es rasch. Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, wie unkonventionell und effektiv die Lösungsansätze der Coop Rechtsschutz manchmal sind.

Kalt erwischt

 [Bild mit KI generiert]

Noch Mitte November war in der SRF-Sendung «Meteo» von «frühlingshaften Temperaturen » die Rede gewesen. Nun aber, zwei Wochen später, hatte in der Schweiz quasi über Nacht der Winter Einzug gehalten. Und, das zeigte sich rasch: Er war gekommen, um zu bleiben. Besonders prekär präsentierte sich die Situation im Berner Oberland. In Meiringen etwa, bekannt als Pilgerort von Sherlock-Holmes-Fans (der berühmteste Detektiv der Welt soll hier am 4. Mai 1891 mit seinem Widersacher Moriarty in den tosenden Reichenbachfall gestürzt sein), war binnen Tagen mehr Schnee gefallen als in den beiden vorherigen Wintern zusammen. Hinzu kamen die frostigen Temperaturen: Getrieben von eisigen Sturmwinden, touchierten sie Nacht für Nacht den zweistelligen Minusbereich. Den Mosimanns* machte ein strengerer Winter in der Regel nichts aus; als alteingesessene Meiringer hatten sie sich längst an die Wetterkapriolen gewöhnt, die hier oben zum Alltag gehörten wie der Luftwaffenstützpunkt, die «Merängge», Postautos und Sennenhunde. Doch diesmal galt nicht die Regel, es herrschte der Ausnahmezustand: Aus unerklärlichen Gründen war nämlich die Wärmepumpe ausgefallen, die man sich vor Jahren von einer Berner Heizungskonstruktionsfirma hatte einbauen lassen. In einer Wohnung hätte man dem Problem zumindest vorübergehend mit mobilen Elektroheizkörpern begegnen können. Aber die fünfköpfige Familie lebte in einem zweistöckigen Haus mit sieben teils verwinkelten Zimmern: In einem so geräumigen Gebäude vermögen solche Heizlüfter nichts auszurichten.

Das Drama spitzt sich zu

Natürlich rief Kurt Mosimann umgehend die Firma an, mit der er nach dem Einbau des Heizsystems auch einen Wartungsvertrag abgeschlossen hatte. Man riet ihm, die Anlage runterzufahren und neu zu starten. Gesagt, getan – doch der gewünschte Effekt blieb aus. Mosimann rapportierte den Misserfolg nach Bern, verbunden mit der Bitte, raschmöglichst einen Techniker vorbeizuschicken, das Haus fühle sich inzwischen an wie ein Kühlschrank, seine tapfere Familie leide. Zwei Tage später klingelte es an der Türe. Als sich der Heizungsfachmann zwei Stunden später verabschiedete, war aus der schlechten eine dramatische Situation geworden. Der Befund des Experten: Die Wärmepumpe sei irreparabel defekt, sie müsse ersetzt werden. Allerdings, es tue ihm leid, würde sich diese Arbeit wegen voller Auftragsbücher frühestens im Frühling bewerkstelligen lassen. Wieder griff Kurt Mosimann zum Telefon. Diesmal jedoch wählte er die Nummer der Coop Rechtsschutz, wo er vor Jahren eine umfassende Versicherung abgeschlossen hatte, die auch das Modul «Eigentum selbstbewohnt» einschloss. Dass er bei Stefan Baur an einen nicht nur empathischen, sondern auch kompetenten Ansprechpartner gelangt war, merkte Mosimann an dessen präzisen Rückfragen. Tatsächlich hatte Baur vor seiner Juristenkarriere eine Erstausbildung als Planer in einer Kältetechnikfirma absolviert.

Dass er bei Stefan Baur an einen nicht nur empathischen, sondern auch kompetenten Ansprechpartner gelangt war, merkte Mosimann an dessen präzisen Rückfragen. Tatsächlich hatte Baur vor seiner Juristenkarriere eine Erstausbildung als Planer in einer Kältetechnikfirma absolviert.

Da es bei der Wärme- und bei der Kältetechnik, salopp gesagt, um mehr oder weniger dasselbe mit umgekehrten Vorzeichen geht, war er in diesem Fall also nichts Geringeres als ein Mann «vom Fach». Als solcher rief er dann selbst bei der Heizungsbaufirma in Bern an. Was man ihm am Telefon schilderte – unter anderen war die Rede von einem kaputten Verdampfer –, habe nicht wirklich Sinn ergeben, sagt er heute auf Nachfrage am Telefon. «Ich hatte den zwiespältigen Eindruck, man hatte gar nicht versucht, das Problem zu eruieren, gar nichts ausprobiert. Stattdessen wollte die Firma den Mosimanns einfach ein neues Modell verkaufen, was meiner Schätzung nach eher mehr als 10 000 Franken gekostet hätte.» Schliesslich kontaktierte Coop- Rechtsschutz-Experte Stefan Baur einen ehemaligen Kollegen der Kältetechnikfirma. Obwohl dieser wegen des plötzlichen Wintereinbruchs kaum freie Zeit hatte, ging er im «Kühlschrankhaus » in Meiringen vorbei, um sich das Problem anzuschauen. Er benötigte eine halbe Stunde, um den tatsächlichen Schaden zu finden: Ein kleines Leck in der Nähe des Ventils hatte zum Ausfall der Wärmepumpe geführt. Nachdem das «Loch» geflickt und Kältemittel eingefüllt worden war, hatte das Frieren endlich ein Ende. Doch da war noch der Wartungsvertrag. Notabene mit einem Servicepartner, der Kurt Mosimanns Vertrauen komplett verloren hatte. Also suchte Jurist Baur nochmals das Gespräch, diesmal direkt mit dem Geschäftsleiter der Berner Heizungsbaufirma. Dabei konnte er per Einigungsvorschlag erwirken, dass der Vertrag aufgelöst wurde und sein Klient den Rest der bereits bezahlten Jahrespauschale zurückerstattet bekam. Tage später erhielt Stefan Baur Post aus Meiringen. Das Paket enthielt nicht nur ein Dutzend Meringues der besten Dorfbäckerei, sondern auch Kurt Mosimanns Dankesschreiben, in dem zu lesen war: «Sehr geehrter Herr Baur. Grandios, der Effort, den Sie geleistet haben! Einen super Kältetechniker haben Sie da aufgetrieben. Bravo! Die Heizung heizt wieder, die ganze Reparatur wird mich ca. 112 Franken plus Kältemittel kosten, alles in allem etwa 500 Franken. Herzlichen Dank, jetzt macht dieser Winter Spass!»

* Name anonymisiert

Autorinnen/Autoren

Thomas Wyss
Thomas Wyss ist Reporter beim Tages-Anzeiger, Journalist und Autor.
mehr
Michael Beugger
Michael Beugger ist Jurist und Teamleiter des Praktikantenteams im Rechtsdienst der Coop Rechtsschutz. Er ist spezialisiert auf Verkehrsrecht und betreut junge Juristinnen und Juristen bei ihren ersten Schritten in die Arbeitswelt.
mehr
Zurück

Weitere spannende Artikel

Eine Berghütte mit Überraschungen

Eine Berghütte mit Überraschungen

Der goldene Herbst lockt viele Wanderfans in die wunderschöne Schweizer Bergwelt. So auch unsere Kundin und ihre Familie. Nach dem anstrengenden Aufstieg kommen sie in der gemieteten Berghütte an. Dort warten einige Überraschungen. Ein Beitrag mit Faktenblatt zum richtigen Vorgehen:
webcontact-blog.cooprecht@itds.ch