Checkliste: Verkehrsunfall, was nun?

Verkehrsunfälle treffen einen unvorbereitet: Im Schock geht Wichtiges unter, Langzeitfolgen sind kaum abschätzbar. Darum: Halten Sie sich an unsere Checkliste! 

 

Bilder: felicebruno.ch 

Checkliste: Verkehrsunfall, was nun?

Wir waren im Auto zu Freunden unterwegs und freuten uns auf einen sorgenlosen Abend, als aus einer Einfahrt ein Schatten auf die Strasse schoss. Das Ausweichmanöver nützte wenig: Das Auto traf uns seitlich. Auf dem Beifahrersitz schrie meine Frau vor Schreck. Ich fragte, ob alles okay sei. Sie bejahte. Es war wie in einem Traum: Alles ging sekundenschnell und trotzdem wie in Zeitlupe. Mit Realität schien die Szene wenig zu tun zu haben. Der abgewürgte Motor sprang locker an. Wie in Trance fuhr ich aufs Trottoir, winkte die Autos hinter uns durch. Daumen hoch: Alles gut, signalisierte ich.

Der fehlerhafte Lenker aus der Einfahrt erwies sich als netter, aber heillos überforderter Mann, fast konnte er einem leidtun. Er entschuldigte sich in aller Form, machte sich riesige Sorgen und erkundigte sich immer wieder bei meiner Frau, ob wirklich alles in Ordnung sei. Wir begutachteten unser Auto, eine eingedrückte Tür, ein paar Kratzer. Auch das schien nicht allzu schlimm. «Lassen Sie uns das bitte möglichst unkompliziert regeln», bat der Mann sichtlich verzweifelt.

Ich dachte an unsere wartenden Freunde. An den Abend, den wir uns so vergnüglich vorgestellt hatten. An das bestimmt erstklassige Essen, das auf dem Herd köchelte. Ich wollte nichts wissen von Polizei, von Ärger, von Vernehmungen, von Bürokratie. Auch wollte ich dem älteren Mann nicht mehr als nötig zusetzen.

Plötzlich war da ein stechender Schmerz spürbar.


Da spürte ich, wie ein stechender Schmerz vom Nacken den Hals hoch jagte, er weckt mich aus meiner fatalen Lust, möglichst schnell der Situation zu entfliehen. «Tut mir leid», sagte ich. «Ich möchte uns für mögliche Konsequenzen absichern.»

Es war die richtige Reaktion, wie die Checkliste der Coop Rechtsschutz AG zeigt.

 

Checkliste: Unfall mit Personenschaden

Dringend vor Ort zu beachten

  • Bei Unfällen mit (möglichem) Personenschaden muss die Polizei gerufen werden (Art. 51 II SVG).
  • Es wird ein Unfallprotokoll und Polizeibericht erstellt, damit Schäden/Verletzungen nachvollziehbar sind.
  • Alle Personalien der am Unfall Beteiligten und allfälliger Zeugen müssen aufgenommen werden.
  • Keinesfalls aus Leichtsinn oder Gutmütigkeit vor Ort auf eine Anzeige oder einen Strafantrag verzichten!

Bei Verletzungen

  • Konsultieren Sie auch bei leichten Verletzungen möglichst bald einen Arzt, um unfallbedingte Folgen (z.B. Schleudertrauma) zeitnah dokumentieren zu lassen.
  • Nehmen Sie via Ihren Arbeitgeber eine Unfallmeldung vor.

Und so geht’s weiter

  • Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers nimmt in der Regel Kontakt mit Ihnen auf und stellt auf Verlangen eine Haftungsanerkennung aus.
  • Falls Sie innert den ersten Wochen nicht nichts von der gegnerischen Versicherung hören, empfehlen wir Ihnen, selber mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung (siehe Unfallprotokoll) Kontakt aufzunehmen.

Falls Unfallhergang und Schuldfrage geklärt sind …

  • … stellt die gegnerische Haftpflichtversicherung eine Haftungsanerkennung aus.
  • … können Sie Ihre Forderungen einreichen.
  • … wird die Schadenregulierung meistens unkompliziert abgewickelt.

Unfallhergang und Schuldfrage gelten als nicht geklärt, wenn …

  • … die gegnerische Versicherung die Haftungsanerkennung verweigert.
  • … die Schuld vom Unfallverursacher den Geschädigten «zugeschoben» wird.

Antragsfrist beachten

Falls keine Klärung der Haftung möglich ist, sollte innert dreier Monate seit dem Unfalldatum ein Strafantrag (z.B. wegen fahrlässiger Körperverletzung) eingereicht werden. Schalten Sie nun auch Ihre Rechtsschutzversicherung ein. 

Als Schäden geltend gemacht werden können:

  • Heilungskosten, die weder von der Unfallversicherung noch von der Krankenkasse gedeckt werden.
  • Lohnausfall, der nicht von der Unfallversicherung gedeckt wird.
  • Sachschäden
  • Haushaltsschaden
  • Sonstige dokumentierte Ausgaben
  • Genugtuung
  • Etc.

 

Hier können Sie die Checkliste als PDF downloaden

Checkliste Unfall mit Personenschaden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Autorin/Autor

Nathalie Steib
Nathalie Steib, MLaw, CAS IRP-HSG Haftpflicht- und Versicherungsrecht, arbeitet im Rechtsdienst der Coop Rechtsschutz.
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