Ausgebissener Zahn – ein «Unfall»?

150 Gramm Marroni kosteten unseren Kunden über 2000 Fanken. Denn die Unfallversicherung weigerte sich, die Rechnung für den ausgebissenen Zahn zu bezahlen. Zu Recht? 

 

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Ausgebissener Zahn – ein «Unfall»?

Als A.M. genüsslich in die Marroni biss, traf er auf etwas Steinhartes. An der Marroni hatte sich noch eine verbrannte Kruste befunden. A.M. verlor einen Teil eines Zahns. Die Kosten für den Zahnarzt beliefen sich auf über 2000 Franken.

Als A.M. das Ablehnungsschreiben seiner Unfallversicherung erhielt, wurde er stutzig. «Es muss damit gerechnet werden, dass beim Rösten die Frucht knusprig werden kann», hiess es darin. Muss sich A.M. mit dieser Ablehnung zufriedengeben? Er meldet sich bei der Coop Rechtsschutz und will sich über die korrekte gesetzliche Lage informieren.

Der ungewöhnliche Faktor

Unsere Juristin erklärt ihm die Sachlage: Nach Bundesgesetz gilt als Unfall «die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat» (Art. 4, Allgemeiner Teil des Sozialversicherungsrechts ATSG). Nur, wenn all diese Kriterien erfüllt sind, gilt der Schaden als Unfall.

Beim Zahnschaden von A.M. sei das Kriterium «ungewöhnlicher Faktor» nicht erfüllt, erklärt unsere Juristin.

Als ungewöhnlicher Faktor hätte sich ein Fremdkörper im Essen befinden müssen. Natürliche Elemente wie Kernen, Steine oder Schalen gehören nicht dazu. Beim Verzehr von Marroni gehe man die Möglichkeit ein, dass durch das Rösten die Frucht knusprig oder gar hart werden – ja, dass man sich daran einen Zahn ausbeissen kann. Auch bei Nusstorten, Kernobst oder dem Dreikönigskuchen gehört es zum Risiko des Konsumenten, auf etwas Hartes zu beissen.

Übrigens: Falls sich tatsächlich ein Fremdkörper und somit etwas «Ungewöhnliches» im Essen befindet, muss dieser unbedingt aufbewahrt werden. Der bzw. die Kunde/Kundin trägt die Beweispflicht.

 

Autorin/Autor

Martina Frey
Martina Frey absolvierte ihre Erstausbildung zur Kauffrau bei der Coop Rechtsschutz. Heute ist sie Studentin an der FHNW und arbeitet im Teilzeitpensum in der Unternehmenskommunikation der Coop Rechtsschutz.
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