Medizinische Sorgfalt: Wenn eine Operation nicht hilft, sondern schadet

Eine junge Frau unterzieht sich einer Augenoperation, die sie nicht nur viel Geld kostet, sondern ihr auch schadet. Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, dass Patientinnen und Patienten ausreichend informiert werden. Und wie hilfreich in einem solchen Fall eine Patientenrechtschutzversicherung ist.

Medizinische Sorgfalt: Wenn eine Operation nicht hilft, sondern schadet

Frau N. leidet unter grünem Star. Um endlich Besserung zu erfahren, wird sie ins Spital eingewiesen, um sich einer Operation zu unterziehen. Als Patientin war sich Frau N. in diesem Moment nicht bewusst, dass bereits hier ohne ihr Wissen der erste Fehler geschah: Üblicherweise ist es nicht notwendig, grünen Star im Rahmen eines Spitalaufenthalts zu behandeln – meistens reicht ein ambulanter Aufenthalt, bei dem der Patient am selben Tag wieder nach Hause kann. Nachdem Frau N. sich nun der Operation unterzogen hat, kam der erste Schock für sie: Das Spital stellt ihr für den Eingriff 20‘000 CHF in Rechnung. Nach Kontakt mit ihrer Krankenversicherung folgte gerade der nächste Schock: Frau N. muss diese 20‘000 CHF vollständig selbst bezahlen, da ihre Krankenversicherung nicht bereit ist, den stationären Eingriff zu übernehmen.

Nach dem finanziellen Schock folgt der Gesundheitliche

Leider sollte es jedoch nicht nur bei einem finanziellen Schaden bleiben. Kurz nach der Operation bekam Frau N. derartige Beschwerden in Form von erhöhtem Augendruck, dass sie sich nochmals in Behandlung begeben muss.

Mir wurde ein Stent eingesetzt, der nicht indiziert war!

Sie geht dieses Mal zu einem niedergelassenen Arzt, der feststellt, dass Frau N. ein Stent eingesetzt wurde, der nicht indiziert war: Dies bedeutet, dass der Stent nicht zugelassen und somit auch nicht erprobt war. Ein solcher experimenteller Eingriff darf überhaupt nur mit Einverständis vom Patienten durchgeführt werden, was aber in diesem Fall nicht geschah.

Frau N. wird nochmals operiert und nach diesem zweiten Eingriff erholt sich die Patientin und ist seither beschwerdefrei.

Frau N. wehrt sich – und bekommt Recht

Frau N. möchte den experimentellen Eingriff ohne ihr Wissen nicht ohne weiteres akzeptieren und wendet sich an die Coop Rechtsschutz, bei der sie mit einer Patientenrechtschutzversicherung versichert ist. Diese beuftragt die SPO Patientenorganisation damit, die Sachlage medizinisch aufzuklären und herauszufinden, ob ein juristisch nachweisbarer Fehler passiert ist. Es gelingt der SPO anhand der Unterlagen von Frau N., klar nachzuweisen, dass hier eine sogenannte Sorgfaltspflichtverletzung vorliegt, d.h. ein juristisch nachweisbarer Fehler, was in diesem Fall die Verwendung eines nicht zugelassenen Medizinprodukts ist. Das Ergebnis der Abklärung: Frau N. erhält eine finanzielle Entschädigung durch das Spital und damit nicht zuletzt die Genugtuung, dass ein nachweisbarer Fehler passiert ist.

Die Aufklärung von Patienten ist essentiell

Der Fall zeigt: Patientinnen und Patienten müssen in jedem Fall vor einem Eingriff ausreichend aufgeklärt werden, sowohl über die Kosten, als auch über den Ablauf der Operation. Frau N. hätte sich kaum einer Operation mit nicht-zugelassenem Material unterzogen. Als Patientin vertraut sie sich jedoch dem Fachpersonal an und muss darauf zählen können, dass die Operation fachgerecht und in einem angemessen Setting vollzogen ist. Beides ist hier nicht geschehen.

Was tun, wenn der Schaden schon passiert ist?

Nicht immer können Patientinnen und Patienten, wie hier im Fall von Frau N., vor einer Operation abschätzen, ob alle fachlichen Voraussetzungen stimmen. Und auch wenn diese stimmen sollten, können Fehler passieren. Wenn Sie den Eindruck haben, dass bei einer medizinischen oder zahnmedizinischen Behandlung etwas nicht richtig gelaufen ist oder Sie spezifische Beschwerden durch einen Eingriff vermuten, können Sie sich jederzeit an die SPO Patientenorganisation wenden. Die Experten der SPO beraten Sie gerne darin, welches Vorgehen für Sie in Ihrer spezifischen Situation das Richtige sein könnte und ob eine Abklärung des Vorfalls Sinn macht. 

 

Die SPO Patientenorganisation

Ob als Patient/Patientin, Angehörige/r oder zur Vorsorge - die SPO berät Betroffene bei unklaren Diagnosen, Unsicherheiten bezüglich anstehender medizinischer Eingriffe oder bei Verdacht auf Fehlbehandlung. Kontaktieren Sie die SPO jederzeit für eine unabhängige Erstberatung: www.spo.ch 

 

Autorin/Autor

Susanne Gedamke
Susanne Gedamke, Kommunikationswissenschaftlerin und Psychologin, ist die Geschäftsführerin der Schweizerischen Patientenorganisation SPO.
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