In schwierigen Zeiten gut beraten

Eine lange Krankheit kann rechtliche Folgen haben. Der Fall der psychisch erkrankten Anna Frey* zeigt, wie eine traurige Geschichte dank umsichtiger Beratung doch noch gut endet. 

 

Bilder: valentinaverdesca.format.com

In schwierigen Zeiten gut beraten

Guido Bürle Andreoli (3.v.l.) diskutiert mit dem Expertenteam die Situation

 

2013 wird Anna Frey* psychisch krank, die 50-Jährige kaufmännische Angestellte muss sich in Behandlungen begeben. Die Erkrankung zieht sich mehrere Jahre hin. Anna Frey wird mehrmals in einer psychiatrischen Klinik stationär behandelt. 

Aufgrund ihrer Arbeitsunfähigkeit meldet sich Anna Frey im Dezember 2013 bei der IV für den Bezug von Invalidenleistungen an. Es folgen zwei durch die IV organisierte und finanzierte berufliche Eingliederungsversuche. Beide müssen nach wenigen Monaten aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden. 

Nervend langsam

Im April 2016 leitet die IV die Rentenprüfung ein. Das Dossier wird im Oktober 2016 dem regional ärztlichen Dienst der IV unterbreitet. Auch er lässt viel Zeit verstreichen und beantwortete die Anfrage nach dem weiteren Vorgehen erst mit seinem Bericht vom April 2017. Er empfiehlt die Veranlassung eines psychiatrischen Gutachtens. 

Im psychiatrischen Gutachten vom Januar 2018 wird unserer Kundin eine 50-prozentige Arbeitsunfähigkeit attestiert (Anna Freys behandelnder Psychiater hält eine 80-prozentige Arbeitsunfähigkeit für angebracht). Die IV spricht der Kundin mit Leistungsbeginn ab April 2014 eine halbe Invalidenrente zu.

Wie so oft bestand eine Diskrepanz zwischen der gutachterlichen Einschätzung und jener des behandelnden Psychiaters.

Anna Frey ist mit dem Entscheid nicht einverstanden, da sie sich selber, wie vom behandelnden Psychiater attestiert, zu 80 Prozent arbeitsunfähig fühlt. Unser Rechtsdienst analysiert die Sach- und Rechtslage. Das Gutachten wird auch von unserer beratenden Ärztin überprüft. Sie kritisiert, dass sich der Gutachter zu wenig mit den Resultaten der gescheiterten Eingliederungsversuche auseinandergesetzt hat. Sonst weist das Gutachten keine fachlichen oder inhaltlichen Fehler auf. Es besteht – wie dies oft vorkommt – eine Diskrepanz zwischen der gutachterlichen Einschätzung der Arbeitsfähigkeit und jener des behandelnden Psychiaters. 

Wie weiter?

Wir schulden Anna Frey eine Empfehlung betreffend weiteres Vorgehen. Bei einem Rechtsstreit mit der IV müsste befürchtet werden, dass unsere Kundin in ein mehrjähriges gerichtliches Verfahren mit neuen Gutachten verwickelt worden wäre. Aufgrund der vorherrschenden Gutachtenspraxis muss mit der Bestätigung der 50-Prozent-Rente gerechnet werden. 

Wir laden Anna Frey zu einem Gespräch mit dem Case Manager und der beratenden Ärztin nach Aarau ein. Die Kundin macht den Eindruck einer stark verunsicherten und psychisch labilen Person. Nach ihrem grössten Anliegen gefragt, antwortet sie, dass sie in absehbarer Zeit wieder 30 bis 40 Prozent arbeiten und (zusammen mit der halben Invalidenrente) für ihren Lebensunterhalt aufkommen möchte. Sie meint, dass sie einfach mehr Zeit für den Aufbau ihrer Leistungsfähigkeit brauche und auf ein verständnisvolles Arbeitsumfeld angewiesen sei. Anna Frey ist seit dem zweijährigen Krankentaggeldbezug mittellos und auf öffentliche Sozialhilfe angewiesen.

Unsere Experten sind überzeugt, dass die Kundin – bei einem vorsichtigen beruflichen Einstieg mit schrittweiser Erweiterung des Pensums – gute Chancen für eine erfolgreiche berufliche Eingliederung ihrer Restarbeitsfähigkeit hat. Die IV will hierzu nach wie vor keine Unterstützung bieten, da sie von einer uneingeschränkten 50-prozentigen Arbeitsfähigkeit ausgeht. 

Der Weg zurück

Anna Frey entschied sich für den Weg der beruflichen Eingliederung. Wir beauftragen eine spezialisierte Firma mit diesem Prozess. Diese führt ab Oktober 2018 mit Anna Frey mehrere Beratungsgespräche. Im Mai 2019 kann die Kundin im Bereich Administration mit einem 20-Prozent-Pensum starten, der Arbeitsversuch wird eng begleitet. In regelmässigen Abständen finden Standortgespräche beim Arbeitgeber statt.

Der Kundin gefällt die Arbeit. Das Pensum kann sukzessive auf 40 Prozent aufgestockt werden. Bereits per November 2019 kann sie im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses mit einem vereinbarten 40-Prozent-Pensum starten. Anna Frey ist glücklich – genau wie das Team von Coop Rechtsschutz. Der Fall beweist einmal mehr: Mit alternativen Vorgehensweisen können Rechtsstreitigkeiten abgekürzt oder umgangen werden und zu einer besseren, kundenfreundlicheren Lösung führen. 

 

*Name geändert

Autorin/Autor

Guido Bürle Andreoli
Guido Bürle Andreoli ist Diplomierter in Sozialer Arbeit FH und eidg. dipl. Sozialversicherungsfachmann und leitet bei der Coop Rechtsschutz das Case Management.
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