Als die Familie am frühen Abend bei der gemieteten Berghütte eintrifft, ist ihnen auf den ersten Blick klar, dass diese in der Realität nicht in allem dem entspricht, was auf der Internetseite versprochen wurde. Die Wohnung ist mangelhaft gereinigt, diverse Leuchten funktionieren nicht und die elektrischen Installationen weisen zum Teil sogar sicherheitsrelevante Mängel auf. Trotzdem kommt für die Familie ein Umkehren nicht infrage. Es ist schon spät und die Drei sind zu müde, als dass sie die vielen Kilometer Wanderweg zurückgehen wollten. «Ist ja nur für eine Nacht», denkt sich unsere Kundin. Als es nachts regnet, stellt sie fest, dass durch zwei geschlossene Fenster Regenwasser eintritt.
Glücklicherweise ist es zu keinen weiteren Vorkommnissen mehr gekommen. Die Drei sind am nächsten Tag trotz der ungemütlichen Nacht mit vielen schönen Erinnerungen an eine tolle Wanderung nach Hause zurückgekehrt.
Was tun
Vielleicht haben Sie schon Ähnliches erlebt und sich gefragt, welches wohl das richtige Vorgehen ist, wenn ein von Ihnen gemietetes Objekt Mängel aufweist? Zusammen mit unserer Partnerin Europäische Reiseversicherung ERV haben wir eine Checkliste zusammengestellt, die Sie hier downloaden können.
Wettbewerb
Der Einsendeschluss für den Wettbewerb ist beendet. Vielen Dank für die Teilnahme! Die Gewinnerinnen und Gewinner werden von uns persönlich kontaktiert.