Armut im Alter umgehen und Steuern sparen

Privates Vorsorgen wird immer wichtiger. In Anbetracht der Überalterung und mit Blick auf die aktuelle Situation in der Altersvorsorge ist diese Feststellung nachvollziehbar. Dabei ist auch oft die Rede davon, dass es sich lohne, Geld in die Säule 3a einzuzahlen. Auch wir empfehlen unseren Kundinnen und Kunden, diese private Vorsorge zu tätigen.

Doch welches sind konkret die Vorteile einer Säule 3a? Im Blogbeitrag geben wir Auskunft und beantworten die wichtigsten Fragen.

 

Bilder: corneliusfischer.ch

Armut im Alter umgehen und Steuern sparen

Einzahlen bitte! Stichtag 31. Dezember

Mit der Einzahlung in die Säule 3a besteht die attraktive Gelegenheit, Steuern zu sparen. Jede/r erwachsene Angestellte darf, wenn er bzw. sie AHV-pflichtiges Einkommen erzielt, einen Maximalbetrag von 6'883 Franken in die Säule 3a einzahlen.

Bei selbständig Erwerbenden, welche nicht einer Pensionskasse angeschlossen sind, gilt ein höherer, vom Einkommen abhängiger Betrag (maximal 34'416 Franken).

Beides sind Maximalbeträge. Das heisst, Sie können auch tiefere Beiträge einzahlen - und auch diese lohnen sich, weil Sie von Steuervorteilen profitieren. Denn nach Ihrer entsprechenden Einzahlung wird diese formell bestätigt und voll zum Steuerabzug zugelassen. 

 

Jeder Franken, den Sie einzahlen, wird von der Einkommenssteuer abgezogen.

Damit kann ein Angestellter bzw. eine Angestellte pro Jahr und je nach Progression bis zu 2'000 Franken Steuern sparen. Es lohnt sich also ganz direkt bei der jährlichen Steuerrechnung. 

Oft werden wir gefragt, ob das Geld nicht doch später, spätestens beim Bezug, besteuert wird? Unsere Antwort darauf ist: Ja, das ist korrekt. Sobald das Geld wieder von der Säule 3a zur Kundin respektive zum Kunden zurückfliesst, sind die Steuern zu bezahlen. Allerdings erfolgt dies zu einem gut reduzierten Steuersatz.

Empfohlen sind in diesem Zusammenhang mehrere 3a-Konten. Damit lässt sich der Bezug steueroptimiert staffeln. Eine Obergrenze für die Anzahl der 3a-Konten besteht nicht. Jedoch sind mehr als fünf Konten kaum sinnvoll.

Ist ein vorzeitiger Bezug möglich?

Das angesammelte Kapital soll der finanziellen Sicherheit im Alter dienen. Dafür ist die Säule 3a angelegt. Dennoch ist ein vorzeitiger Bezug möglich: Das Geld kann fünf Jahre vor dem AHV-Alter bezogen werden. Oder - unabhängig vom Alter – kann es für eine neu begonnene berufliche Selbständigkeit, bei einem Liegenschaftskauf oder wenn man ins Ausland auswandern will, ausgeschüttet werden. 

Auch im Todesfall erfolgt die Auszahlung des angesammelten Geldes im Rahmen der ordentlichen Erbfolge an die erbberechtigten Personen. Somit geht das Kapital nicht etwa verloren, wie das etwa beim Bezug einer obligatorischen Pensionskassenrente der Falle wäre.

Abgesehen vom vorzeitigen Bezug besteht auch die interessante Möglichkeit, die Gelder vom Säule 3a-Konto in die Pensionskasse zu überweisen und somit von einem günstigen Reglement zu profitieren.

Bank oder Versicherung? ETF oder «klassisch»? Es gibt erhebliche Unterschiede

Die Einzahlung in die Säule 3a erfolgt an eine Bankstiftung oder eine Versicherung. Dabei gibt es markante Unterschiede.

Bei einer Versicherungslösung muss jährlich eine Einzahlung in die Säule 3a vorgenommen werden. Diese kann auch gestaffelt, etwa in Monatsprämien, erfolgen. Man wird für die Dauer des Versicherungsvertrages zur Zahlung der Prämien verpflichtet. Da auch ein Versicherungsschutz eingeschlossen ist, werden Gebühren fällig, welche vom Kapital abgezogen werden. Oft wird bei der Versicherung noch ein Schutz betreffend Invalidität oder Todesfall beigemischt. Nur die sogenannten Rückkaufstabellen geben Auskunft über das effektiv angesparte Vermögen. Hier klaffen oft die Vorstellungen der Kunden und die effektiven Zahlen auseinander.

Im Trend sind fondsgebundene Versicherungen, wo eine Klarheit über die erwartete Fondsperformance und Gebühren empfohlen ist.

Im Ergebnis empfehlen wir hier, sich vertieft mit dem Versicherungsprodukt auseinanderzusetzen und sich klar zu machen, wofür man sich verpflichtet und was man erhält.

Der «klassische» Weg

Bei der Banklösung kann man frei bis zum Maximalbetrag einzahlen. Es besteht keine Pflicht einzuzahlen. Mittlerweile gibt es viele verschiedene Banklösungen. Die Banken garantieren jeweils einen Zins, welcher jedoch zurzeit meist nur knapp über 0% ist.

Neu ist die Möglichkeit über die Säule 3a in Fonds und sogenannte ETF (Exchange Traded Fund) zu investieren. Hier werden Sie als Kunde/Kundin stärker zum Anleger respektive zur Anlegerin und können wählen, in welche Anlageklasse Sie investieren wollen. So besteht die Möglichkeit, in Themen, wie etwa in das Thema Wasser, zu investieren oder selbst einen aggressiv hohen Aktienanteil zu bestimmen. Damit können die Chancen, die sich in diesen Märkten ergeben, für die persönliche Altersvorsorge genutzt werden.

Bei Aktien wird mit der durchschnittlichen, jährlichen Rendite von 8% geworben. Das ist natürlich verlockend, aber wie beim Anlegen üblich, sind mit den Chancen auch die Risiken verbunden. Während bei der klassischen Banklösung zwar fast kein Zins mehr gezahlt wird, braucht man sich um eine scharfe Börsenkorrektur und eine generelle Reduktion der Bewertungen weniger Gedanken zu machen. Ausserdem sind die neuen, fondsbasierten Lösungen mit Gebühren belastet. Zwar können diese tief sein, sie sind es aber nicht immer.

Etwas abstrakter ist zudem das Gegenparteienrisiko. Die möglichen Folgen einer theoretischen Insolvenz, also etwa der Konkurs eines Fondsherausgebers, wird von den Anbietern verständlicherweise selten angesprochen.

Die Sache mit dem steuerbefreiten Kapitalgewinn

Diese neuen Möglichkeiten verkomplizieren die Entscheidungen. Abgesehen von den anlagetypischen Fragen über die Risiken und Chancen, die Auswahl der Gegenparteien und der Höhe der effektiven Gebühren, ist auch das Augenmerk auf die steuerlichen Grundlagen zu richten.

Beim Einzahlen in eine Säule 3a erhält man die steuerliche Abzugsmöglichkeit und später, beim Bezug, einen «Steuerrabatt». Bei direkten Aktienanlagen, also beim Kauf von Aktien über die Bank ins eigene Wertschriftendepot, bleiben die Kursgewinne in der Regel beim Anleger respektive bei der Anlegerin als steuerfreie Kapitalgewinne unbesteuert und die selbst gewählten Aktien lassen sich verkaufen, wann immer man will. Jedoch: Zinsen und Dividenden, die man quasi miterhält und die grundsätzlich immer zu versteuern sind, verzerren das Bild und lassen den Vergleich zwischen privatem Aktienkauf und Säule 3a-Fondslösung etwas hinken, jedoch ist der Verzicht auf den steuerfreien Kapitalgewinn beim Investieren in Säule 3a-Aktienfonds gegeben. Wenn man es sich leisten kann, soll man beides machen: Direkt anlegen und in die Säule 3a einzahlen.

Fazit

Das Thema Vorsorge muss ganzheitlich angeschaut werden. Das Einkommen, die erwarteten Ausgaben, das Alter, so wie auch das Vermögen und die Steuersituation sind genau zu prüfen.

Ein weiteres «Kässeli» fürs Alter schadet nicht und mit der Einzahlung in die Säule 3a lässt sich jedes Jahr Steuern sparen. Dabei lohnt es sich, sich Klarheit zur verschaffen über die Gebühren, Leistungen und Risiken. Im Zweifel sollten Sie nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen.

Langfristig mehrere Säule 3a-Lösungen zu haben, ist nicht nur aus steuerlicher Sicht vernünftig. Auch in der Wahl der Lösung zu variieren ist gut; also zum einen eine klassische Banklösung mit tiefem Zins zu führen und daneben ein neueres Produkt zu wählen.

Bei massiven Kursverlusten verblassen die steuerlichen Überlegungen. Zudem empfiehlt sich die Beimischung von klassischen Säule 3a-Konten, wenn der Grossteil der bestehenden Säule 3a aus Aktien-ETF besteht. Dies für den Fall einer scharfen Börsenkorrektur mit folgender jahrelanger Seitwärtsbewegung der Märkte. Vorsorgen heisst auch kritisch sein und den Korrekturen ins Gesicht lachen zu können.

Unabhängig von der Säule 3a ist eine Einzahlung in die Pensionskasse bei einer Deckungslücke prüfenswert. Zudem kann, wie erwähnt, steuerneutral ein Übertrag von der Säule 3a in die Pensionskasse gemacht werden. Hierbei empfiehlt es sich, die Lage der Pensionskasse als solches anzuschauen, und das Reglement und die darin beschriebenen Leistungen zu prüfen.

 

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