Was ist ein «ETF» und welches die typischen Steuerhürden für Anleger?

ETF steht für Exchange Traded Fund. Auf Deutsch: Börsengehandelte Fonds. ETF als Untergruppe der allgemeinen Anlagefonds sind sehr populär. Die Swiss Fund Data AG gibt an, dass per Oktober 2021 etwa 205 Milliarden Schweizer Franken in ETF investiert sind, welche in der Schweiz angeboten werden. Die ETF erwirbt man direkt von der Börse und sie werden immer häufiger bei Lebensversicherungen und bei der Säule 3a verwendet. 

Die Besteuerung richtet sich nach dem, was tatsächlich auf Ebene der Anlage passiert. Deshalb folgt eine Erläuterung, was ein ETF grundsätzlich darstellt und was die typischen Unterschiede sind. Wir legen nachgehend den Fokus auf Aktien-ETF.


Bilder: corneliusfischer.ch 

Was ist ein «ETF» und welches die typischen Steuerhürden für Anleger?

ETF: Das Wichtigste

SMI, DAX, DowJones, NASDAQ sind bekannte Aktienindizes und diese bilden die geläufigste Grundlage für Aktien-ETF. Die Gewichtung der Aktien, sprich welche und wie viele Aktien eines Titels konkret in einem Index sind, wird komplex hergeleitet und ist von Index zu Index sehr verschieden. Die Index-Zusammensetzung und Gewichtung ist ein Thema für sich. Es lohnt sich hier, sich vor einem Kauf über den Charakter des Index zu informieren. Der Schweizer Leitindex, der SMI, spiegelt beispielsweise das Gewicht seiner drei grössten Titel sehr stark.

Wenn man zum Beispiel einen SMI-ETF kauft, macht man 1:1 die Bewegung des SMI-Index mit, abzüglich der Gebühren. Es gibt aber ausser Aktien auch Indizes auf Rohstoffe, Zinsen, Inflationszahlen und Schweinebäuche (ja, ganz richtig gelesen, es geht hier um den CME Fresh Bacon Index). Und ETF, welche eine negative Indexentwicklung mit Hebel abbilden oder wo man auf die Volatilität eines Aktienmarktes spekulieren kann, gibt es auch. Mit anderen Worten:

Es existiert weltweit eine unüberschaubare Anzahl von ETF aller Couleur.

Wir empfehlen, sich auf die in der Schweiz zum Vertrieb zugelassenen ETF zu konzentrieren. Zur Orientierung verweisen wir auf den Link des ETF-Explorers der Schweizer Börse: ETF-Explorer| SIX (six-group.com)

Eine Übersicht in den Termsheets

Abgesehen von der Frage, welchen Index oder ETF man kaufen will, sollte man sich auch über die Gebühren ein Bild machen und die Währungsfrage prüfen. Die so genannte Total Expense Ratio (TER), auch Gesamtkostenquote genannt, ist ein Massstab betreffend die Gebühren. Die TER findet sich in den ETF-Prospekten und Beilagen, welche Termsheets genannt werden. Es sind nicht ganz alle Kosten im TER, aber die massgeblichen Gebühren schon. Die Frage, in welcher Währung angelegt wird, stellt sich insbesondere bei der Investition in ausländische Aktien. Wobei sich bei einem Sammelsurium an Währungen die Frage stellt, zu welchen Umrechnungskursen die Bank den ETF-Kauf vollzieht. Zudem sollte sich der Anleger bei Fremdwährungen eine Meinung zur Entwicklung der gewählten Währung vis-à-vis des Schweizer Frankens bilden.

Um das abzukürzen gibt es auch ETF, welche gegen Gebühr eine Absicherung bieten und in Schweizer Franken gehandelt werden. Dieses Verfahren wird hedging genannt und auch in den Termsheets erläutert. Mindestens dieses Dokument sollte vor dem Kauf studiert werden.

Thesaurieren oder Ausschütten?

ETF auf Aktien können entweder thesaurieren oder ausschütten. Thesaurieren bedeutet, die Dividenden und sonstige Ausschüttungen werden einbehalten und wieder investiert. Ausschütten heisst, man erhält periodisch eine Auszahlung aus dem ETF. Steuerlich werden beide ETF auf Ebene des Anlegers grundsätzlich gleichbehandelt. Mit anderen Worten: Beim thesaurierenden ETF sind Steuern geschuldet, obwohl einem die Dividende nicht bar ausbezahlt wird!

Synthetisch oder physisch?

Die Anbieter der ETF kaufen und halten die Indexwerte, also etwa Aktien, meist direkt und physisch. So wird der Index gespiegelt, indem die Bank effektiv eine Anzahl bestimmter Aktien gemäss Index hält. Der Finanzmarkt bietet aber auch die Möglichkeit, einen Index synthetisch nachzubilden und zu replizieren. Dies geschieht mit dem Kauf und Verkauf von Futures. Eine komplexe Transaktion. Bei Erdöl beispielsweise ist dies die einzig effiziente Möglichkeit, einen Index nachzubilden. Wichtig ist: Prüfen wie der ETF repliziert und eher die physisch replizierten ETF kaufen. Auch betreffend die Replikation geben die Termsheets Auskunft.

Die Besteuerung des ETF-Anlegers

Zusammengefasst fallen grundsätzlich folgende Steuern an:

  • Stempelsteuern
  • Verrechnungssteuern
  • Einkommenssteuern 
  • Vermögenssteuern

Die Stempelsteuern sind für Anleger nicht zentral, so lange nicht sehr viel gehandelt wird. Es muss unterschieden werden, wo der ETF seinen Sitz hat. Die Stempelsteuern betragen für inländische ETF in der Regel 0.075 Prozent und für ausländische ETF 0.15 Prozent. Wenn plötzlich die Stempelsteuer betragsmässig ein Thema wird, bestehen wahrscheinlich Risiken auf der Einkommenssteuerebene, doch dazu unten mehr.

Es ist zentral, die Verrechnungssteuer auf Dividenden wieder zu erhalten. Beträgt doch die Verrechnungssteuer in der Schweiz immerhin 35 Prozent. Wird in ausländische Aktien-ETF investiert, muss darauf geachtet werden, dass die ausländischen Quellensteuern zurückgefordert werden können. Solche Quellensteuern können je nach anwendbarem Doppelbesteuerungsabkommen gar nicht oder nur teilweise geltend gemacht werden. Insofern ist es zentral, wo der ETF seinen Sitz hat beziehungsweise wo er domiziliert ist. Für europäische Aktien wird von den Banken das Domizil Luxemburg empfohlen. Für US-amerikanische Aktien wird oft Irland gewählt. Betreffend die Investition in Schweizer Aktien-ETF wird, wenig überraschend, die Schweiz als ETF-Domizil genannt. Im Inland ist die Verrechnungssteuer bezüglich der Schweizer Dividenden in der Regel kein Thema.

In der Schweiz sind private Kapitalgewinne, also der positive Unterschied zwischen Kauf und Verkauf von Aktien, für Anleger grundsätzlich steuerfrei. Im Ausland gilt dieser steuerfreie Kapitalgewinn nicht per se. Bei den Einkommenssteuern ist es wichtig, dass nicht plötzlich die Kapitalgewinne des ETF auf Ebene des Anlegers/der Anlegerin als Einkommen beurteilt werden. Wenn also das falsche Domizil gewählt wird, können einem diese Einkommen im schlimmsten Fall wegbesteuert werden. Die Sicherheit, dass die Einkommenssteuer und die Verrechnungssteuer den Erwartungen entsprechen, gibt einem das so genannte Steuerreporting. Mit diesen Formularen, welche die Fondsherausgeber der Eidgenössischen Steuerverwaltung einreichen, werden alle Werte ausgewiesen. Falls kein Steuerrepporting vorliegt, muss man die Steuerfaktoren von Hand in die Steuererklärung nachführen. Die entsprechenden Daten sind unter folgendem Link der Eidgenössischen Steuerverwaltung hinterlegt: ICTax - Income & Capital Taxes (admin.ch). Wie bei der Stempelsteuer erwähnt, entsteht bei grosser Handelstätigkeit, welche das Mass der privaten und schlichten Vermögenverwaltung übersteigt, das Risiko, von den Steuerbehörden als gewerbsmässige/r Wertschriftenhändler/in beurteilt zu werden. Dann werden alle Kapitalgewinne zum steuerbaren Einkommen gerechnet. Zu den Kriterien kann dieser Link der Zuger Steuerverwaltung eine erste Orientierung bieten: Kriterien zum gewerbsmässigen Wertschriftenhandel — Kanton Zug (zg.ch)

Bezüglich der Vermögenssteuer ergeben sich keine besonderen Steuerhürden. Die Vermögenssteuerwerte der Aktien-ETF werden aus den Steuerreportings übernommen und besteuert. 

Fazit

Bei der Wahl der ETF kann gesagt werden, dass eine Reduktion der Währungen sowie ein Fokus auf physisch replizierende ETF, welche gängige Indizes abbilden, das Risiko übersichtlicher machen. Man sollte sich in der Auswahl auf die in der Schweiz zum Vertrieb zugelassenen ETF konzentrieren.

Im Hinblick auf die Funktionsweise der ETF, die Gebühren und die Besteuerung empfehlen wir dringend das Studium des Termsheets. In steuerlicher Hinsicht sollte unbedingt ein Steuerreporting bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung hinterlegt sein und bei ausländischen Anlagezielen die Frage des Sitzes der ETF geprüft werden.

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