Tierkäufe: Das ist vor dem Kauf zu beachten

Tierkäufe im Ausland sind beliebt. Besonders Jungtiere finden mit ihren unwiderstehlichen Kulleraugen Gefallen. Die Folgekosten eines misslungenen Tierkaufes tragen die künftigen Besitzer, die Konsequenzen die Tiere und die Verkäufer machen sich aus dem Staub. Was gilt es, beim Tierkauf zu beachten?

 

Bild: pixabay.com

Tierkäufe: Das ist vor dem Kauf zu beachten

Schon lange hatte unsere Kundin den Traum, einen Welpen grosszuziehen. Als die Kinder selbstständig und erwachsen wurden, hatte sie Zeit, sich diesen zu erfüllen. Bevor sie sich auf die Suche nach einem passenden Vierbeiner machte, meldete sie sich bei ihrer Verwaltung. Dort klärte sie ab, ob sie gemäss ihrem Mietvertrag überhaupt ein Tier halten darf.

Das Vorgehen ist richtig und empfiehlt auch unsere Juristin Stephanie Frieden: «Es gibt Mietverträge, die vor dem Kauf eines Haustieres eine Bewilligung von der Verwaltung verlangen. Ohne die Bewilligung kann die Verwaltung nach dem Kauf auf den Verzicht der Haltung bestehen.»

Ein persönliches Kennenlernen des Züchters und des Tieres empfehle ich stark.

Die Verwaltung war mit dem Kauf einverstanden. Nun ging es an die Tiersuche. In der Schweiz gab es leider keinen passenden Züchter, der Jungtiere der gwünschten Rasse anbieten konnte. Aus diesem Grund machte sie sich im Internet auf die Suche und wurde in Deutschland fündig. Welpe Mila hatte es der Kundin angetan. Die Kundin meldete sich beim Verkäufer. Dieser war sehr zuvorkommend, gab Auskunft und sendete Bilder der Hündin. Auf den Fotos war sie im Garten zu sehen und spielte mit ihrem Plüschtier.

Unsere Juristin empfiehlt, eine Prüfung der Zucht. Werden die Hygienevorschriften eingehalten? Wie werden die Tiere in der Zucht gehalten? «Ein persönliches Kennenlernen des Züchters und des Tieres empfehle ich stark. Ansonsten besteht die Gefahr, dass es sich um eine unprofessionelle Zucht handelt.», so Stephanie Frieden.

Auch die Kundin machte sich auf den Weg zum Züchter nach Deutschland, um Mila kennenzulernen. Vor Ort sprang ihr Mila entgegen. Die Station sah klein, aber dennoch sauber aus. Die Kundin war begeistert und nahm Mila gleich mit. Der Vertrag wurde schriftlich abgeschlossen. «Ein Kaufvertrag kann sowohl mündlich wie auch schriftlich abgeschlossen werden. Wir empfehlen klar einen schriftlichen Vertrag. Lesen Sie diesen in Ruhe durch und fragen Sie bei Unklarheiten beim Züchter nach. Ein schriftlicher Kaufvertrag dient ausserdem dem Beweiszweck, falls es zu einem späteren Zeitpunkt zu Unstimmigkeiten kommen sollte.», erklärte Stephanie Frieden. 

Nach einer Woche hatte sich Mila in der Schweiz gut eingelebt. Der Kundin fiel aber auf, dass sich die Hündin ab und zu seltsam und apathisch verhielt. Die Kundin brachte Mila zur tierärztlichen Untersuchung. In der Praxis stellte die Tierärztin fest, dass Mila an einer Giardien-Infektion litt, also einer Störung des Magen-Darm-Traktes. Der Züchter versicherte ihr beim Verkauf, dass es sich um ein gesundes Tier handelt. In ihrer Verzweiflung meldete sich unsere Kundin bei der Coop Rechtsschutz AG und kam mit der Juristin Stephanie Frieden in  Kontakt. 

Rückgaberecht und Grundlagenirrtum

Stephanie Frieden rät, die Tiere nach dem Kauf erneut tierärztlich untersuchen zu lassen. Damit lässt sich feststellen, ob das Tier an einer Krankheit leidet und ob diese bereits vor dem Kauf entstanden ist. Die Befunde der tierärztlichen Untersuchung werden in einem schriftlichen Bericht festgehalten. Sollte ein sogenannter Mangel am Tier bestehen, muss dies umgehend beim Verkäufer oder Züchter gerügt werden.

"Der Kaufvertrag kann nur in Ausnahmefällen rückgängig gemacht werden. Dafür muss jedoch ein wesentlicher Mangel vorliegen oder eine vom Käufer zugesicherte Eigenschaft fehlen. Es ist grundsätzlich nicht möglich Tiere umzutauschen, ausser es wurde ein besonderes Umtausch- oder Rückgaberecht vereinbart. Ausnahmsweise kann ein Kauf auch ohne Vorliegen eines Mangels rückgängig gemacht werden. Die betroffene Partei muss sich dafür jedoch in einem Grundlagenirrtum befunden haben und diesen auch nachweisen. Unter einem Grundlagenirrtum versteht man beispielsweise ein unkundiger Käufer, der die Absicht hat, einen Beagle zu kaufen. Dem Verkäufer ist seine Unwissenheit bewusst und verkauft ihm trotzdem einen Corgie." informiert Stephanie Frieden.  

Nach der Kontaktaufnahme mit der Coop Rechtsschutz AG zeigte sich der Züchter einsichtig und war einverstanden, einen Teil des Kaufpreises zu retournieren. Mila erkrankte glücklicherweise nicht schwer und hatte sich einige Zeit nach Einnahme der verabreichten Medikamente wieder erholt.

 

Tipps für Tierkäufe

 

 

 

 

Autorinnen/Autoren

Stephanie Frieden
Stephanie Frieden ist Juristin und arbeitet im Rechtsdienst der Coop Rechtsschutz. Nebst ihrem persönlichen Favoriten Arbeitsrecht bearbeitet sie gerne Fälle aus dem Strassenverkehrsrecht, dem allgemeinen Vertragsrecht und Fälle mit Bezug zu Tieren.
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Martina Frey
Martina Frey absolvierte ihre Erstausbildung zur Kauffrau bei der Coop Rechtsschutz. Heute ist sie Studentin an der FHNW und arbeitet im Teilzeitpensum in der Unternehmenskommunikation der Coop Rechtsschutz.
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webcontact-blog.cooprecht@itds.ch