Dürfen Unternehmen in ihren Marketingkampagnen Begriffe wie "EM", "Europameisterschaft" oder das offizielle Logo verwenden?
Die isolierte Erwähnung allgemeiner Begriffe wie „Fussball“ oder „Europameisterschaft“ sind unproblematisch. Die Nutzung geschützter Begriffe und Logos hingegen ohne Genehmigung kann zu rechtlichen Problemen führen.
Nur offizielle Sponsoren und Partner der UEFA haben das Recht, diese geschützten Begriffe und Logos in ihrer Werbung zu nutzen. Diese Unternehmen haben in der Regel erhebliche Beträge gezahlt, um exklusive Rechte zu erwerben.
Markenrechtlich geschützt sind zum Beispiel das Emblem, der Pokal (inklusive Nachbauten und Abbildungen), das Maskottchen ALBÄRT™ sowie zahlreiche Wortmarken wie beispielsweise EURO 2024™, UEFA EURO 2024 GERMANY™, UEFA EURO 2024™ sowie der offizielle Slogan “United by football. Vereint im Herzen Europas™”.
Können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden das Ansehen der Spiele während der Arbeitszeit verweigern?
[Bild mit KI generiert]
Ja, Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden das Ansehen der Spiele während der Arbeitszeit verweigern.
Während der vertraglich festgelegten Arbeitszeit sind Arbeitnehmer verpflichtet, ihre Arbeitsleistung zu 100% zur Verfügung zu stellen. Somit ist das Mitverfolgen der Fussballspiele während der Arbeitszeit von vornherein ausgeschlossen, da das Ansehen von Sportveranstaltungen während der Arbeitszeit in der Regel nicht unter die erlaubte Nutzung von Arbeitszeit fällt 😉.
Klare und transparente Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für das Mitverfolgen der Fussballspiele können helfen, Konflikte zu vermeiden.
Welche rechtlichen Bestimmungen gelten für den Weiterverkauf von EM-Tickets?
Generell gilt, dass der Weiterverkauf von Tickets durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters geregelt ist und eingeschränkt werden kann. Es ist deshalb immer wichtig, die Bestimmungen zu lesen und sich an diese zu halten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Konkret ist der Weiterverkauf von EM-Tickets streng reglementiert: Die UEFA legt in ihren AGB fest, dass Tickets nur über offizielle Kanäle und nicht ohne Genehmigung weiterverkauft werden dürfen. Denn der Kauf eines Tickets stellt eine Lizenz zur Teilnahme an dem jeweiligen Spiel dar. Diese Lizenz ist persönlich und nicht übertragbar. Ausser eben in den durch die AGB der UEFA festgelegten Fällen.
Die UEFA behält sich das Recht vor, Tickets, die unautorisiert weiterverkauft wurden, zu stornieren , und den Zugang zu den Veranstaltungen zu verweigern.