Fakten oder Fiktion? Die unrealistische Berechnung des Invaliditätsgrades

Die Praxis zeichnet ein alarmierendes Bild: Bei der Bearbeitung tausender sozialversicherungs- rechtlicher Fälle stellte die Coop Rechtsschutz AG fest, dass gesundheitlich dauerhaft in ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtigte Menschen durch die Maschen der Invalidenversicherung fallen, weil ihnen oft eine (Rest-) Erwerbsfähigkeit zugemutet wird, für die es auf dem Markt keine entsprechenden Stellen gibt.

 

Fotos: fotobasler.ch
Bild 1: CEO Daniel Siegrist begrüsst die Zuschauer*innen
Bild 2: Livestream aus dem Studio StageOne
Bild 3: Podiumsgespräch, moderiert von Beatrice Müller 

Fakten oder Fiktion? Die unrealistische Berechnung des Invaliditätsgrades
Fakten oder Fiktion? Die unrealistische Berechnung des Invaliditätsgrades
Fakten oder Fiktion? Die unrealistische Berechnung des Invaliditätsgrades

Der faire Zugang zu Invalidenleistungen war in den vergangenen Jahren Gegenstand grösserer Kontroversen in der Politik und der Rechtswissenschaft. Insbesondere die Thematik der medizinischen Gutachten (gesundheitliche Komponente des Invaliditätsbegriffs) stand im Vordergrund. Weniger Aufmerksamkeit wurde der erwerblichen Seite des Invaliditätsbegriffs geschenkt.

Die Coop Rechtsschutz AG stellte im Rahmen der Bearbeitung von tausenden sozialversicherungs-rechtlicher Rechtsfällen fest, dass gesundheitlich dauernd in ihrer Erwerbsfähigkeit beeinträchtige Menschen durch die Maschen der Invalidenversicherungen fallen. Sie gab deshalb zu diesem Thema wissenschaftliche Studien bei namhaften Wissenschaftlern in Auftrag.

Anlässlich der Online Veranstaltung «Weissenstein Symposium» wurden diese  Studien erstmals veröffentlicht und die Resultate und Erkenntnisse von den Referenten Prof. Dr. iur. Thomas Gächter, Dr. iur. Philipp Egli, Dr. iur. Michael E. Meier und lic. rer. soc. Jürg Guggisberg erläutert.

 

Die Gutachter/in v.l.n.r. Dr. iur. Michael E. Meier, Dr. iur. Martina Filippo, Prof. Dr. iur. Thomas Gächter, Dr. iur. Philipp Egli, lic. rer. soc. Jürg Guggisberg

 

Die Studien machen hellhörig

Die empirische, wissenschaftliche Arbeit brachte es ans Licht. Tatsächlich muss eine unrealistische Herangehensweise bei der Bemessung des Invaliditätsgrades festgestellt werden. Dies, weil von der Verwaltung und den Gerichten für die Beurteilung des Invaliditätsgrades auf Fiktionen und pauschalisierte Annahmen zurückgegriffen wird, welche die realen Verhältnisse nicht abbilden. Diese Praxis wirkt sich in mehrfacher Hinsicht einseitig nachteilig auf die behinderten Personen aus.

«Wie kann denn nun Bewegung in die von ihnen definierte unbefriedigende und festgefahrene Rechtspraxis gebracht werden?» eröffnete Moderatorin Beatrice Müller folgerichtig die Schlussrunde des Symposiums, an welcher auch Rechtsanwalt Martin Hablützel und Richter Hans-Jakob Mosimann per Video zugeschaltet waren.    

Der ganze Anlass kann auf als Aufzeichnung nachgeschaut werden: 

 

 

Hat die Coop Rechtsschutz AG den Stein ins Rollen gebracht? Mit der Initiierung des «Weissenstein Symposiums» wurde der Grundstein dafür gelegt. Es bleibt zu hoffen, dass Politikerinnen und Politiker, Fachexperten und Anwält*innen das Thema aufgreifen und den Stein am Rollen halten, hin zu einem gerechteren Zugang zu Invalidenleistungen.

 

👉 Berichterstattung im Tagesanzeiger vom 8. Februar 2021 

So rechnet die IV die Renten klein: Die IV verweist gesundheitlich angeschlagene Menschen auf gut bezahlte Jobs, die es nicht gibt. Dadurch landen die Gesuchsteller oft bei der Sozialhilfe. Experten fordern jetzt mehr Gerechtigkeit.

 

Die wissenschaftlichen Studien, Referatsunterlagen, Fotos und weitere Unterlagen sind auf der Website publiziert: 

 

Autorinnen/Autoren

Guido Bürle Andreoli
Guido Bürle Andreoli ist Diplomierter in Sozialer Arbeit FH und eidg. dipl. Sozialversicherungsfachmann und leitet bei der Coop Rechtsschutz das Case Management.
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Petra Huser
Petra Huser, MAS Corporate Communication Management, leitet bei der Coop Rechtsschutz die Unternehmenskommunikation.
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