Wegen «ernsthafter Bedenken an der Fahreignung» wurde Silvia Müller der Führerausweis noch am Unfallort entzogen und später durch das Strassenverkehrsamt zur Abklärung der Fahreignung eine Untersuchung angeordnet. Coop Rechtsschutz vermittelte der Klientin einen Arzt, bei dem sie diese verkehrsmedizinischen Abklärungen erledigte. In seinem Gutachten wird die Fahreignung von Frau Müller bejaht und das Vorliegen eines gesetzlichen Ausschlussgrundes verneint.
Das Strassenverkehrsamt hat die Wiederzulassung als Motorfahrzeugführerin nach knapp drei Monaten mit der Auflage verbunden, dass Frau Müller dem Strassenverkehrsamt unaufgefordert jedes Jahr ein Arztzeugnis ihres behandelnden Kardiologen sowie ihres Neurologen einreicht, das ihre medizinische Fahreignung bestätigt. Da sich unsere Kundin sowieso in regelmässiger ärztlicher Behandlung befindet, wird sie dieser Auflage selbstverständlich nachkommen. Frau Müller war überglücklich, dass Sie nun doch noch mit einem Mietauto in die Ferien fahren konnte.
Im Strafverfahren wurde Frau Müller vom Präsidenten des Strafgerichts vom Vorwurf des Fahrens unter Medikamenteneinfluss freigesprochen. Weil die tatsächliche Unfallursache ungeklärt blieb, musste das Strafverfahren im Zweifel für die Angeklagte eingestellt werden. Die im Strafverfahren durch den Freispruch eingesparten Kosten von mehreren tausend Franken konnte Frau Müller gut für die Mietfahrzeugkosten verwenden. Zudem hat die Kaskoversicherung rückwirkend die Reparaturkosten übernommen. Dieser letztlich positive Falllausgang ist folgenden Faktoren zu verdanken:
- Dank dem klaren Briefing der Coop Rechtsschutz wusste Frau Müller, was vor dem Strafgericht auf sie zukommen wird und wie und was sie auf die Befragung antworten soll.
- Zudem konnte sie die geeigneten medizinischen Unterlagen ans Strassenverkehrsamt weiterleiten, was massgeblich zur Bestätigung der Fahreignung beigetragen hat.
Eines wird Frau Müller jedoch nie mehr tun: Sich nach einem Unfall gegenüber der Polizei in irgendeiner Form zu äussern. Denn: „Selbst der Fisch würde nicht gefangen, wenn er sein Maul hielte.“ [Amerikanisches Sprichwort].
Hoffentlich befindet sich Frau Müller nie wieder in einer solchen Situation. Wenn doch, wird sie der Polizei mitteilen, dass sie im Moment keine Aussagen macht. Anschliessend meldet sie sich direkt bei der Coop Rechtsschutz zur Besprechung der weiteren Vorgehensweise.
*Name geändert
Lesen Sie hier weitere Blogbeiträge zum Thema:
Wie es zu den umfangreichen medizinischen Abklärungen von Frau Müller kam:
Eine Aussage mit Folgen | Coop Rechtsschutz
«Schweigen ist Gold»: Warum man bei einem Unfall die Nerven behalten – und schweigen sollte:
Schweigen ist Gold | Coop Rechtsschutz