Geblitzt! Und jetzt?

Den Weg kannte unser Kunde wie seine Westentasche. Über die Brücke, links abbiegen, beim Kreisel die zweite Ausfahrt und die Hauptstrasse runter. Doch dann blitzte es.

 

Bilder: stock.adobe.com

Geblitzt! Und jetzt?

Ein schneller Blick auf den Tacho: 52 km/h. Wie kann es sein, dass er in der 50 km/h-Zone in eine Radarfalle geraten ist? Unser Kunde war ratlos.

Er kontaktierte unseren Rechtsdienst und schilderte uns die Geschehnisse. Der Kunde machte sich Sorgen. Bereits sah er sich mit einer angedrohten Busse von 400 Franken und weiteren 500 Franken Verfahrenskosten konfrontiert. Er befürchtete, seinen Führausweis abgeben zu müssen. Auf diesen aber war er angewiesen, er arbeitete als Chauffeur bei einer Transportfirma. Gerade dank seiner Berufserfahrung war er felsenfest überzeugt, nicht schneller als 52 km/h gefahren zu sein.

Wir haben den Fall geprüft und recherchiert, bis wir den Grund für die Übertretung gefunden haben. Als unser Kunde vom Radar erfasst wurde, fand quer durch das Dorf ein Velorennen statt.

Eine Auflage an den Veranstalter war, sowohl beim Dorfeingang als auch beim Dorfausgang eine Tempolimite von 30 km/h zu signalisieren.

Allerdings war seitens der Organisatoren viel zu wenig auf diese vorübergehende Tempolimite von 30 km/h aufmerksam gemacht worden. Die Geschwindigkeitsreduktion konnte kaum wahrgenommen werden. Es stellte sich sogar heraus: Wie unser Kunde wurden zahlreiche andere Verkehrsteilnehmer ebenfalls von der Radarfalle erfasst.  

Einsprachen selten sinnvoll. Aber ...

Bei einer Einsprache auf eine Geschwindigkeitsübertretung sind die Erfolgsaussichten auf eine mildere Strafe oder die Einstellung des Verfahrens gering. Der fehlbare Lenker müsste beweisen können, dass das Radargerät falsch gemessen hat. Da bei jeder Übertretung von Anfang an eine Toleranzgeschwindigkeit abgezogen wird, macht eine Einsprache selten Sinn.

Aber: Jeder Rechtsfall ist anders und wird darum von der Coop Rechtsschutz exakt geprüft.

Im vorliegenden Fall bestanden wegen der fehlerhaften Signalisation und der speziellen Umstände gute Chancen, gegen den Strafbefehl vorzugehen.

Wir haben für unseren Kunden Einsprache erhoben – mit Erfolg. Das Verfahren wurde eingestellt. Die Abklärungen hatten ergeben, dass der Kunde zum Zeitpunkt des Verkehrsereignisses ohne Weiteres in die Strasse gelangen konnte, ohne irgendwo ein Schild mit der temporären Geschwindigkeitsreduktion zu passieren. Deshalb wurde «mangels korrekter Signalisation der vorübergehenden Tempolimite gemäss der Strassensignalisationsverordnung (SSV)» die Busse an unseren Kunden zurückgezogen.

Dank unserer Intervention ersparte sich der Kunde nicht nur weiteren Ärger, sondern auch Gesamtkosten von 900 Franken.

Autorin/Autor

Roman Schlatter
Roman Schlatter arbeitet als Jurist und Mediator im Rechtsdienst der Coop Rechtsschutz. Er hat sich auf das Strassenverkehrsrecht spezialisiert.
mehr
Zurück

Weitere spannende Artikel

Revision des Strassenverkehrsgesetzes

Revision des Strassenverkehrsgesetzes

Der Bundesrat setzt per 1. Oktober 2023 erste Massnahmen des revidierten Strassenverkehrsgesetzes in Kraft. Dabei werden verschiedene Anpassungen, wie beispielsweise die Sanktionierung von Raserdelikten oder die Erleichterung für Blaulichtorganisationen, umgesetzt. Was neu zu beachten ist und ob die Revisionen bereits zu ersten Erfolgen führen, erklären wir kurz und knackig im folgenden Beitrag.
webcontact-blog.cooprecht@itds.ch