Revision des Strassenverkehrsgesetzes

Der Bundesrat setzt per 1. Oktober 2023 erste Massnahmen des revidierten Strassenverkehrsgesetzes in Kraft. Dabei werden verschiedene Anpassungen, wie beispielsweise die Sanktionierung von Raserdelikten oder die Erleichterung für Blaulichtorganisationen, umgesetzt. Was neu zu beachten ist und ob die Revisionen bereits zu ersten Erfolgen führen, erklären wir kurz und knackig im folgenden Beitrag.

 

Bilder: Pixabay.com

Revision des Strassenverkehrsgesetzes

Das schweizerische Verkehrssicherheitsprogramm "Via sicura" wurde 2012 vom Parlament verabschiedet und beinhaltet mehrere Massnahmenpakete, die darauf abzielen, die Anzahl der Verkehrstoten und Verletzten signifikant zu reduzieren. Diese Massnahmen werden schrittweise umgesetzt.

Auf den schweizerischen Strassen soll es nicht mehr als 100 Verkehrstote und 2500 Schwerverletzte pro Jahr geben.

Um die Anzahl der Verkehrstoten und Verletzten zu reduzieren, wurde eine Zielvorgabe festgelegt. Diese lautet: "Auf den schweizerischen Strassen soll es nicht mehr als 100 Verkehrstote und 2500 Schwerverletzte pro Jahr geben". Die erfreuliche Nachricht ist, dass die Umsetzung der Massnahmenpakete von "Via sicura" bereits zu einer erheblichen Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Schweiz geführt hat. Die Anzahl der Verkehrstoten und Schwerverletzten ist seit 2012 deutlich gesunken. Weitere Massnahmenpakete sollen bis 2030 die Verkehrssicherheit weiter steigern.

Derzeit wird die am 17. März 2023 vom Parlament beschlossene Revision des Strassenverkehrsgesetzes schrittweise umgesetzt, um die Zielvorgaben weiterhin zu verfolgen. Die wichtigsten Änderungen, die per 1. Oktober 2023 in Kraft treten, befinden sich hier in der Übersicht: 

Raserdelikte:

  • Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr und Führerausweisentzug von zwei Jahren bleiben bestehen.

  • Gerichte haben mehr Ermessensspielraum, um individuelle Umstände zu berücksichtigen.

  • Strafen können je nach Vorstrafen unter einem Jahr liegen, Entzugsdauer kann auf ein Jahr reduziert werden.

Führerausweis auf Probe:

  • Leichte Widerhandlungen führen nicht mehr automatisch zur Verlängerung der Probezeit oder Führerausweisannullierung.

  • Verlängerung der Probezeit um ein Jahr bei mittelschweren oder schweren Widerhandlungen.

  • Der Ausweis auf Probe verfällt bei weiteren mittelschweren oder schweren Widerhandlungen während der Probezeit.

Erleichterungen für Blaulichtorganisationen:

  • Strafen für Verkehrsverstöße von Blaulichtfahrzeugen auf dringlichen Dienstfahrten müssen angemessen gemildert werden.
  • Beurteilung basiert auf Differenz zur angemessenen Einsatzgeschwindigkeit, nicht zur signalisierten Höchstgeschwindigkeit.
  • Mindestdauer des Führerausweisentzugs kann unterboten werden.

Halterhaftung für Ordnungsbussen bei juristischen Personen:

  • Halterhaftung gilt nun auch für Unternehmen.

  • Unternehmen müssen Strafen bezahlen, wenn Fahrzeugführer bei Verstößen nicht angegeben werden.

 

In den kommenden Massnahmenpaketen wird es unter anderem um die Ausarbeitung einer Verordnung für das automatisierte Fahren, die Regelung von Fahrassistenzsystemen oder um eine Neubewertung der THC-Grenzwerte gehen. Auch darüber werden wir auf dem Blog der Coop Rechtsschutz AG berichten. Bis dahin wünschen wir eine gute und sichere Fahrt!

 

Quellen und Link

Neues Strassenverkehrsgesetz ab 1. Oktober 2023

besucht: 15. September 2023

 

Autorin/Autor

Roman Schlatter
Roman Schlatter arbeitet als Jurist und Mediator im Rechtsdienst der Coop Rechtsschutz. Er hat sich auf das Strassenverkehrsrecht spezialisiert.
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