Da stand sie nun einzig mit den Kleidern, die sie fürs Reisen angezogen hatte, und ein bisschen Handgepäck. Duschgel und Shampoo, Medikamente, Kontaktlinsen, Taucherbrille, Badekleid und überhaupt die ganzen restlichen Kleider und Schuhe waren unauffindbar.
Das Gepäck flog zurück in die Schweiz
Was danach folgte, war eine Odyssee: Gepäckverlust anmelden, Formulare ausfüllen, Telefonate mit verschiedenen Behörden, dem Flughafen, der Airline, in die Schweiz und ein Gespräch mit dem Reisebüro. Fazit war, dass die Gepäcksstücke zwar den Weg nach La Palma gefunden hatten, von dort aber aus unerfindlichen Gründen wieder zurück in die Schweiz geflogen wurden. Unsere Kundin musste schliesslich alles Notwendige – plus einen Koffer für den Rückflug – am Ferienort neu einkaufen.
Entschädigung geltend machen
Coop Rechtsschutz hat vorerst versucht, mit der Fluggesellschaft eine Einigung zu finden. Ziel war, den entstandenen Schaden erstattet zu bekommen. Dazu hat unsere Kundin eine Liste aller neu eingekauften Utensilien zusammengestellt und die Quittungen beigelegt. Zudem wurde ein pauschaler Unkostenbeitrag für die Umtriebe und Telefonkosten dazugerechnet.
Warten, warten, warten …
Leider kann sich die Bearbeitung solcher Fälle sehr lange hinziehen – unter Umständen über mehrere Monate. Die Antwort der Fluggesellschaft liess genau dies vermuten. Wir haben deshalb einen Auskauf in Erwägung gezogen. Das heisst, wir haben den Schaden beglichen, anstatt ihn bei der Gegenpartei einzufordern. Unsere Kundin war sofort damit einverstanden. Sie hatte genug von der ganzen Geschichte und wollte das Ganze einfach nur noch abschliessen. Eine Win-win-Situation, denn auch für die Coop Rechtsschutz hätten die künftigen Aufwendungen die Forderungssumme wohl bei Weitem übertroffen.
Wie sieht die Rechtslage aus?
- Es muss am Zielort der Lost & Found-Schalter aufgesucht werden. Dort kann der Verlust des Gepäcks angemeldet werden.
- Nur mit Vorlage eines von Lost & Found ausgestellten Formulars ist es überhaupt möglich, später eine Entschädigung geltend zu machen.
- Die Entschädigung muss direkt bei der entsprechenden Fluggesellschaft angemeldet werden.
- Für besondere Auslagen müssen Zahlungsquittungen vorgelegt werden können.
- Wenn der Flug auch Verspätung hatte oder annulliert wurde, kann AirHelp prüfen, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht und Unterstützung leisten: Gepäck verspätet Entschädigung erhalten - AirHelp