Existenzielle Nöte plagten Angela N., Betreiberin eines Coiffeursalons, als sie uns Ende März telefonisch um Rat ersuchte. Von einem Tag auf den anderen musste sie wegen der vom Bund verfügten Corona-Massnahmen ihr Coiffeurgeschäft schliessen. Für ihre drei Angestellten konnte sie Kurzarbeit beantragen. Wie aber sollte sie ohne Einnahmen die 4‘050 Franken Miete pro Monat bezahlen?
Die Vermieterin war bereit, die Zahlungsfristen zu verlängern und unterbreitete Angela N. eine Stundungsvereinbarung. Doch aufgepasst: Die vorgelegte Vereinbarung beinhaltete auch die Anerkennung der Mietzinszahlung. Von der Unterzeichnung rieten wir unserer Kundin deshalb klar ab.
Im persönlichen Gespräch mit der Kundin und aufgrund der eingereichten Unterlagen stellte sich heraus, dass die offene Miete nicht der einzige Konflikt war. Der Ladeneingang verfügte über einen ungenügenden Witterungsschutz, und die letzte Anpassung an den Referenzzinssatz seitens der Vermieterin lag schon einige Zeit zurück. Wir errechneten einen Senkungsanspruch der Miete von gut 200 Franken pro Monat.
Beim Gedanken, dass wir Angela N. offiziell gegenüber ihrer Mieterin anwaltlich vertreten, war unserer Kundin nicht wohl. Nach über 20 Jahren hatte sie im Quartier einen treuen Kundenstamm aufgebaut und wollte auf keinen Fall einen Bruch mit der Vermieterin riskieren.
So traf sich Angela N. mit der Vermieterin – ohne anwaltliche Vertretung, aber gestärkt durch ein ausführliches Briefing der Coop Rechtsschutz. Angela N. konnte der Vermieterin aufzeigen, dass eine rasche Klärung der Zinszahlungspflicht für die Weiterführung des Betriebs existenziell ist. Und dass sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Rechtslage bezüglich Auswirkungen der bundesrätlichen Pandemie-Einschränkungen äusserst unklar präsentierte. Bis zu einem höchstrichterlichen Entscheid oder bis zu einer politischen Lösung könne es noch lange gehen – Zeit, die Angela N. in der jetzigen Situation nicht habe. Tatsächlich konnte sich die Vermieterin auch aufgrund des langjährigen, konfliktfreien Mietverhältnisses durchringen, 80 % des Mietzinses während der Schliessung zu erlassen. Eine für Angela N. sehr erfreuliche Lösung.
Bereits am Folgetag wurde die durch die Coop Rechtsschutz aufgesetzte Vereinbarung unterzeichnet. Der Weiterbestand des Coiffeurgeschäfts war gesichert, das Mieterverhältnis blieb ungetrübt. Die Forderung nach einer Mietzinsanpassung an den gesunkenen Referenzzinssatz werden die Parteien zu einem späteren Zeitpunkt zusammen behandeln. Höhere Priorität hat der Witterungeschutz, damit die Kundinnen und Kunden den Laden verlassen können, ohne in Gefahr zu laufen, dass der Regen ihre neue Frisur gleich wieder zerzaust.