Mitgegangen, mitgehangen?

Eine Firma wird über ihrem Wert verkauft. Die Staatsanwaltschaft ortet Jahre danach Fehler in der Buchhaltung und knüpft sich die Sachbearbeiterin vor. Reicht es, dass die Sachbearbeiterin nach Treu und Glauben gehandelt hat?

 

Bilder: felicebruno.ch 

Mitgegangen, mitgehangen?

Sie hat sich eben Kaffee gemacht, im Radio läuft ein Lied, das ihr gefällt. Sie summt es mit, während sie das Couvert öffnet. Ein Brief der Staatsanwaltschaft? Die Kundin stutzt, aber sie denkt sich nicht viel dabei – bis sie die Überschrift liest: Aufgebot zur Einvernahme. Während sie das Schreiben überfliegt, spürt sie, wie es ihr den Boden unter den Füssen wegzieht.

Nie hätte ich so etwas auch nur geahnt. 

Das Schreiben bezieht sich auf ihre Anstellung vor ein paar Jahren, kurz nach ihrer Ausbildung. Sie arbeitete in der Buchhaltung einer Firma. Als diese verkauft wurde, entschied sie sich für einen Stellenwechsel. Zu ihrem Entsetzen entnimmt die Kundin der Vorladung, dass die Buchhaltung damals die Debitoren zu hoch ausgewiesen hatte und die Firma beim Verkauf besser dastand, als sie tatsächlich war. Die Kundin steht unter Schock: Nie hätte sie so etwas auch nur geahnt. Sie hatte stets nach bestem Wissen und Gewissen das getan, was ihr Vorgesetzter sie geheissen hatte. Ausserdem wurde der Jahresabschluss ja von einem Revisor geprüft. Jetzt soll sie sich im Nachhinein vor Gericht verantworten müssen? Was ums Himmels Willen kommt da auf sie zu?

Die Kundin tut das Richtige: Sie ruft die Coop Rechtsschutz an. Die Juristin der Coop Rechtsschutz beruhigt sie erst einmal und erklärt ihr, wie eine solche Einvernahme abläuft. Um auf allfällige Besonderheiten der örtlichen Gegebenheiten vorbereitet zu sein, wird der Kundin, auf freiwilliger Basis, ein Rechtsanwalt zur Seite gestellt. Dieser könne während der Befragung im Hintergrund aufpassen, dass alles mit rechten Dingen abläuft, und sie in den Pausen beraten. Oder aber er könne sie auf die Verhandlung vorbereiten, an die sie allein geht, wenn sie sich durch die juristische Beratung gut genug vorbereitet fühlt. Alleine zu erscheinen hat den Vorteil, dass man ohne den Anwalt im Schlepptau keinen unnötigen Verdacht erweckt, etwas verbergen zu müssen.

Nach dem Gespräch hat die Kundin ein gutes Bauchgefühl: Sie möchte allein antreten. Schliesslich weiss sie tatsächlich nichts und hatte ihre Arbeit stets nach bestem Wissen und Gewissen erledigt respektive stand damals noch in ihren beruflichen Anfängen. Der beauftragte Anwalt instruiert die Kundin im Detail und geht mit ihr einen möglichen Verlauf der Befragung durch. Diese wird wohl sehr zermürbend sein, da sie einen ganzen Tag dauert.

So war es denn auch. Dank dem juristischen Coaching brachte die Kundin die Einvernahme aber gut hinter sich. Schon am Tag danach signalisierte die Staatsanwaltschaft dem beigezogenen Anwalt, dass es für seine Mandantin gut aussehe, wenn im Rahmen der Aufarbeitung nicht weitere Erkenntnisse zu Tage kämen. Was nicht der Fall war. Die Kundin wurde vollumfänglich entlastet.

 

Mit folgendem Link gelangen Sie zum Interview mit Rechtsanwalt Oliver Berther, welcher als beauftragter Rechtsanwalt der Coop Rechtsschutz die Kundin beraten und auf die Einvernahme vorbereitet hat. 

 

Autorin/Autor

Alessandra Nardo
Alessandra Nardo ist Juristin und arbeitet im Rechtsdienst der Coop Rechtsschutz. Nebst ihrem persönlichen Favoriten Arbeitsrecht berät sie nebenberuflich die Mitglieder eines Mieterverbands und kann ihre Passion zur Juristerei weiter vertiefen.
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